Ab dem 23. November 1938 galt für das gesamte Deutsche Reich das neu erlassene „Gesetz über das Feuerlöschwesen“. Die Feuerwehren wurden nun als technische Polizeitruppe der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern unterstellt und umbenannt in „Feuerschutzpolizei“. Damit war den Ländern die Kompetenz für das Feuerwehrwesen entzogen, wenngleich sie für die Kosten umfänglich verantwortlich waren.
Zur Brandbekämpfung wurden umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Um die Brandlast auf den Dachböden zu vermindern, mussten diese gemäß der sogenannten „Reichsentrümpelung“ leergeräumt werden. Die Holzkonstruktionen der Dachstühle wurden mit Feuerschutzmitteln imprägniert. Mit Wasser gefüllte Eimer und Bottiche hatten ebenso wie gefüllte Sandtüten und Schaufeln bereit zu stehen.
Extra ausgehobene Löschbecken, z. B. auf dem Emmeramsplatz, sollten beim Ausfall des Wasserleitungsnetzes die Versorgung für die Löschkräfte sicherstellen. Im August 1944 gab es „55 Zisternen, natürliche Weiher, 55 künstliche Löschwasserteiche und 50 Löschwasserbrunnen im Stadtgebiet, mit der Aufstellung von rund 1000 Wasserbottichen in Gebäuden der Altstadt hatte man begonnen, weitere 7000 sollten folgen.“ (Halter 1994, S. 512)