Jeder Hauseigentümer wurde verpflichtet, zusätzlich zum dunklen Tarnanstrich lichtdichten Verdunkelungsstoff an den Fenstern anzubringen. Nach der 1936 erlassenen Verdunkelungsverordnung sollte keinerlei Lichtquelle einen Ort verraten. Kontrollen stellten sicher, dass auch auf den Hofseiten der Häuser und bei Dachfenstern nicht gegen die Vorschriften verstoßen wurde.
Auf den Straßen fanden ebenso regelmäßig Verdunkelungskontrollen statt. Kraftfahrzeug- bzw. Fahrradscheinwerfer hatten geschwärzt oder mit Schlitzblenden ausgerüstet zu sein.
Verdunkelung als Vorsorgemaßnahme
- Tarnanstriche für Wohngebäude
- Der „Kumpfmühler Dom“